Schweigepflicht

Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht ist mir besonders wichtig.
Grundsätzlich erhält niemand von mir Auskunft über Sie und Ihre Behandlung.
Es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich.

Sollte es im Rahmen der Behandlung notwendig sein, dass ich mit Krankenkassen, Hausärzten, anderen Fachärzten oder Krankenhausärzten telefonieren oder mich abstimmen muss, bespreche ich das selbstverständlich vorher mit Ihnen und Sie erteilen mir dann schriftlich eine Schweigepflichtsentbindung.