Antragsverfahren

Folgende Optionen bestehen im Anschluss an die Sprechstunden:

Akutbehandlung erfolgt nahtlos im Anschluss an die Sprechstunden ( bis zu 6 Einheiten a 25 Min), wenn ihre seelische Verfassung im Sinne einer Krise zu wacklig ist und Sie sofortigen Gesprächsbedarf haben.Dafür muss kein Antrag gestellt werden, sondern nur eine Mitteilung an die Krankenkasse erfolgen.
Da ich häufig nicht sofort einen  vollen und regulären  Therapieplatz verfügbar habe könnnen wir auch Termine von 25 Minuten Dauer vereinbaren (bis zu 24 Einheiten), um zumindest eine Stabilisierung ihrer seelischen Situation zu erreichen und weitere Schritte zu planen.

Wenn Ihre Lage nicht so brenzlig ist und wir uns über einen weiterführende Behandlung geeinigt haben, werden 2-4 probatorische Sitzungen   durchgeführt, in denen das Therapieziel und die Therapieart noch genauer gemeinsam definiert werden.

Häufig müssen Sie sich jedoch bis zum Beginn der Behandlung auf eine manchmal mehrmonatige Wartezeit einrichten,

Meistens erfolgt diese  zunächst als  Kurzzeittherapie (KZT) . Diese gliedert sich in 2 Abschnitte zu je 12 Stunden (KZT 1 und KZT 2 ) Dafür müssen Sie nur ein Antragsblatt unterschreiben. Ein ausführlicher Bericht/Antrag durch mich ist noch nicht erforderlich.

Die Krankenkasse genehmigt diese KZT in jedem Fall.

In diesem Zeitraum können wir dann noch besser die Schwerpunkte und Themen erfassen und entscheiden, was danach notwendig ist.

Es wird sich dann auch zeigen, ob die KZT reicht oder ob eine Langzeittherapie (LZT) erforderlich ist und in welcher Variante=Therapieverfahren

Die zwei Varianten

1. Eine tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie, wenn sich ein Hauptthema gezeigt hat und eine Behandlungsintensität von einmal pro Woche ausreicht.
Dauer: in der Regel ca 14 Monate insgesamt mit KZT.
Beantragt werden 35 Stunden, evtl. bei weiterer Verlängerung nochmals bis zu 40 Stunden, je nach Erfordernis bis zur Höchstgrenze von insgesamt 100 Stunden.

2. Eine analytische Lanzeitherapie, wenn die Probleme grundlegender sind und 2-3 Sitzungen pro Woche und auch insgesamt eine längere Behandlung erforderlich sind.
Dauer: ca. 2 Jahre incl. KZT.
Es werden in ersten Abschnitt  in der Regel 135 Stunden beantragt.Eine Fortführung bis zur Höchstgrenze von 300 Stunden ist je nach Situation möglich.

In der analytischen Behandlung spielt auch die therapeutische Beziehung selbst und die Erfahrungen, die wir darin miteinander machen eine größere Rolle und ist ein Übungsfeld für neue Erfahrungen.

Für die Langzeittherapie muss ein Antrag an den Kostenträger gestellt werden.
Sie müssen ein Antragsformular unterschreiben. Ich muss einen Bericht verfassen, in dem ich ausführlich begründe, weshalb ich eine solche Behandlung für notwendig halte.

Dieser Bericht wird in einem besonderen, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Von dort wird der Umschlag ungeöffnet an einen Gutachter weitergeleitet, der ebenfalls Psychoanalytiker ist und beurteilt, ob er die Kostenübernahme empfehlen kann. Nur dieser Gutachter, der in einer anderen Gegend Deutschlands arbeitet, bekommt meinen Bericht zu sehen, aber er kennt Ihren Namen nicht. Er weiß nur eine Kennziffer, mit der er die Krankenkasse darüber informiert, ob er die Kostenübernahme empfiehlt oder nicht.

Der Mitarbeiter der Krankenkasse bekommt also keine Informationen persönlicher Art über Sie. Der Gutachter, der diese Informationen bekommt, kennt Ihren Namen nicht, und er behält den Bericht bei sich.

Für Privatpatienten und Beihilfeberechtige ist das Vorgehen im Prinzip ähnlich, es gibt jedoch auch abweichende Bestimmungen.

Wichtigster Unterschied ist, dass es keine Kurzzeittherapie gibt und sofort nach den probatorischen Sitzungen der Langzeittherapieantrag gestellt werden muss.

Sie müssen also sowohl bei der Beihilfe als auch bei der Privatkassen die entsprechenden Formulare besorgen und sich informieren.